AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

[1] Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen durch die 4ED1 GmbH („4ED1„). Die Leistungen werden von 4ED1 mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich für den Kunden („Kunde„) erbracht (4ED1 und Kunde gemeinsam „Vertragsparteien“ oder einzeln „Vertragspartei„).

[2] Die Leistungen erbringt 4ED1 als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter oder Mitunternehmer des Kunden. Weder der Kunde noch 4ED1 sind berechtigt, ermächtigt oder befugt, die jeweils andere Vertragspartei zu verpflichten. Im Zusammenhang mit den Leistungen übernimmt 4ED1 keine Aufgaben der Geschäftsführung.

[3] 4ED1 ist berechtigt, Teile der Leistungen an sonstige Dienstleister*innen als Unterauftragnehmer*innen zu vergeben, die direkt mit dem Kunden in Kontakt treten können. 4ED1 ist in der Auswahl der Mitarbeiter frei, die für den Kunden tätig werden, wobei 4ED1 die berechtigten Interessen des Kunden in ihre Entscheidungen einbezieht.

[4] Die beschriebenen Leistungen werden auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Angebotserstellung jeweils verfügbaren Informationen und in dem im Angebot dargestellten Umfang erbracht.

[5] Der geplante Beginn der Ausführung und das voraussichtliche Ende der Ausführung sind im Angebot anzugeben. Verbindliche Zeiten werden im Einzelfall von den Parteien vereinbart. Soweit sich der Leistungszeitraum gegenüber der Angabe im Angebot auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt, werden die Vertragsparteien dies unverzüglich gegenüber der anderen Vertragspartei anzeigen und eine neue Leistungszeit vereinbaren.

[6] Allgemeiner Leistungsort für die Projektdurchführung sind, soweit nicht anders vereinbart, die Geschäftsräume des Kunden.

[7] Entgegenstehende oder über diese AGB hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Kunden beigefügt werden und 4ED1 diesen Auftrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

§ 2 Verteilung der Verantwortlichkeiten

[1] Der Kunde benennt eine/n Ansprechpartner*in für die Begleitung der Leistungen von 4ED1. Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche seiner Entscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen, die Nutzung oder der Umsetzung der Ergebnisse der Leistungen.

[2] Der Kunde ist zudem für die rechtzeitige Bereitstellung der Informationen verantwortlich, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dabei darf 4ED1 sich auf die die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen verlassen. 4ED1 ist nicht für die Folgen verantwortlich, wenn die Informationen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt werden, nicht vollständig, richtig oder aktuell sind.

[3] In den Projekten wird 4ED1 regelmäßig mit Mitarbeiter*innen des Kunden zusammenarbeiten. Dementsprechend wird 4ED1 zwar spezifische Rollen in Bezug auf das Projekt wahrnehmen, die Verantwortung für das Handeln und die Entscheidungen der Mitarbeiter*innen des Kunden verbleibt jedoch beim Kunden selbst. Die Rolle von 4ED1 besteht darin, dem Kunden Handlungsvorschläge zu erteilen, wobei jedoch alle Entscheidungen in Bezug auf die Ausgestaltung und Lenkung des Projekts von den verantwortlichen Mitarbeiter*innen des Kunden getroffen werden. Soweit solche Entscheidungen des Kunden die Arbeit von 4ED1 beeinflussen können, ist der Kunde verpflichtet, 4ED1 unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

[4] 4ED1 ist für die Erbringung der im Angebot genannten Leistung verantwortlich. Für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse der Leistungen durch den Kunden ist 4ED1 nicht verantwortlich.

§ 3 Vergütung

[1] Angebot zu Tages- oder Stundensätzen: Die Leistungen werden zu den im Angebot genannten Bedingungen vereinbart. Soweit im Angebot Tages- oder Stundensätze angegeben sind, sind die Positionen exklusive Reisekosten zu verstehen. Über die erbrachte Leistung wird von 4ED1 ein Protokoll geführt, das dem Kunden bei der monatlichen Rechnungsstellung als Nachweis des Umfangs der erbrachten Leistung übermittelt wird.Der erwartete Gesamtaufwand wird im Angebot angegeben. Sollte 4ED1 im Laufe des Projekts feststellen, dass der geschätzte Aufwand voraussichtlich überschritten wird, informiert 4ED1 den Kunden und die Parteien werden eine einvernehmliche Regelung finden.

[2] Festpreisangebot: Soweit die Parteien eine Festpreisregelung vereinbart haben, ist die Vergütung im Angebot angegeben. Soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart, ist eine Teilzahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtpreises nach Auftragserteilung und Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Das Fälligkeitsdatum weiterer Teilzahlungen ist im Angebot angegeben. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, kann 4ED1 monatlich Rechnungen über Teilbeträge stellen. Sofern keine monatliche Rechnungsstellung erfolgt, ist eine Teilzahlung in Höhe von 2/3 des Gesamtpreises spätestens mit dem endgültigen Abschluss des Projekts und dem Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig.

[3] Reisekosten und Spesen für Reisen sind, soweit sich der vereinbarte Leistungsort nicht am Geschäftssitz von 4ED1 befindet, entsprechend der Vereinbarung im Angebot zu erstatten. Gleiches gilt für den Fall, dass 4ED1 Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einsetzt und der Wohnsitz des Dritten vom vereinbarten Leistungsort abweicht.

[4] Materialkosten (insb. Drucke, Workshop-Material) von 4ED1 sind durch den Kunden anhand der im Angebot genannten Pauschale zu erstatten.

[5] Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die erbrachten Leistungen werden wie im Angebot angegeben in Rechnung gestellt. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, werden die Leistungen monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei 4ED1 an. Alle Zahlungen erfolgen zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer.

§ 4 Laufzeit und Beendigung

[1] Der Vertrag endet mit Erbringung der Leistungen durch 4ED1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich zu kündigen. §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt.

[2] Im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch eine der Parteien, ist der Kunde verpflichtet, 4ED1 bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten, sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die 4ED1 bis zum Tag der Beendigung des Vertrags entstanden sind.

[3] Soweit 4ED1 mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß dem Angebot begonnen hat und der Vertrag vor der vollständigen Erfüllung der Leistung durch den Kunden beendet wird, ist der Kunde gegenüber 4ED1 verpflichtet, die gemäß dem Angebot vereinbarte Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu zahlen und die bis zu diesem Zeitpunkt zur Erbringung der vereinbarten Leistung angefallenen Aufwendungen und Kosten vollständig zu erstatten. 4ED1 wird dem Kunden über die anteilig zu zahlende Vergütung, Aufwendungen und Kosten eine Rechnung ausstellen.

[4] Sofern die in dem Angebot gemäß § 1 Ziffer 1 vereinbarte Leistung die Erbringung von Schulungen oder Trainings für eine im Rahmen der Buchung bestimmte Anzahl von Teilnehmern betrifft, gilt folgendes:

(a) Eine Änderung der Anzahl der Teilnehmer durch den Kunden ist bis zu 15 Tage vor Beginn der Schulung oder des Trainings kostenfrei möglich.

(b) Sofern eine Änderung der Teilnehmerzahl weniger als 15 Tage vor Beginn der Schulung oder des Trainings erfolgen soll, ist eine kostenfreie Änderung nicht mehr möglich und der vollständige, vereinbarte Kostenbeitrag zu entrichten.

(c) Soweit bei Ausfall eines Teilnehmers ein Ersatzteilnehmer angemeldet werden soll, ist eine Anmeldung des Ersatzteilnehmers zu der Schulung oder dem Training bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers weniger als 7 Tage vor Beginn der Schulung ist nicht möglich.

(d) Eine teil- oder tageweise Teilnahme in Verbindung mit einer teil- oder tageweise Ersatzteilnahme durch einen neuen oder anderen als den bereits angemeldeten Teilnehmer ist nicht möglich. Ein gebuchter Teilnehmer hat die gebuchte Schulung oder das gebuchte Training selbst als eine Person zu absolvieren. Ein Teilnehmerwechsel während der Veranstaltung ist nicht möglich.

(e) Nach Beginn einer gebuchten Schulung oder eines gebuchten Trainings ist eine Änderung der Teilnehmerzahl oder ein Teilnehmerwechsel vorbehaltlich individueller Vereinbarungen nicht möglich.

(f) Sofern der Kunde eine gebuchte Schulung oder ein gebuchtes Training bis zu 6 Wochen vor dem ersten geplanten Termin absagt, fallen für den Kunden keine Kosten ein. Soweit ein Termin innerhalb von 2 bis 6 Wochen vor dem geplanten Termin durch den Kunden abgesagt wird, fallen 50 % der vereinbarten Kosten an. Sofern eine Absage weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Termin erfolgt, hat der Kunde die vollständigen, vereinbarten Kosten zu entrichten.

§ 5 Nutzungsrechte

[1] Im Rahmen der Erbringung der Leistungen wird 4ED1 Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools, Modelle, Systeme sowie andere Methoden und Fachwissen („Know-How“) nutzen, die im Eigentum von 4ED1 stehen oder an denen 4ED1 Nutzungsrechte hat. Ungeachtet der Übergabe des von 4ED1 erstellten Arbeitsergebnisses verbleibt das geistige Eigentum hieran, einschließlich der im Rahmen der Erbringung der Leistungen entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse oder etwaiger Vorschläge bzw. Feedback des Kunden weiterhin bei 4ED1. Der Kunde erhält an dem übergebenen Arbeitsergebnis ein ausschließliches Nutzungsrecht, wobei 4ED1 daran ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung für interne Zwecke behält.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

[1] 4ED1 haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen.

[2] Für sonstige Schäden haftet 4ED1 ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 4ED1 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 4ED1 begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Sollte in dem jeweiligen Angebot keine Haftungsobergrenze vereinbart sein, haftet 4ED1 jeweils bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.

[3] Für alle Ansprüche gegen 4ED1 auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt; ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Haftungsfreistellung

Der Kunde ist dazu verpflichtet, 4ED1 von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten) freizustellen, die aus der Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Dritte oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut, resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht in dem Umfang, wie 4ED1 sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

§ 8 Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien ist für einen Bruch des Vertrages verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn diese durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“).

§ 9 Vertraulichkeit

[1] Soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt, ist keine der Vertragsparteien dazu berechtigt, die Inhalte des Vertrages, Konzepte, Arbeitspapiere oder sonstige Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als schützenswert zu behandeln sind, gegenüber Dritten offen zu legen.

[2] Den Vertragsparteien ist eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit sie

(a) ohne Verstoß gegen den Vertrag öffentlich bekannt geworden sind oder öffentlich bekannt werden,

(b) der Empfänger nach Abschluss des Vertrags von einem Dritten erhalten hat, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist,

(c) dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder danach unabhängig entwickelt wurden,

(d) offengelegt werden soweit dies erforderlich ist, um die Rechte des Empfängers aus dem Vertrag durchzusetzen,

(e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

[3] Den Vertragsparteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet. Eine solche Verwendung stellt per se keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten gemäß dem Vertrag dar. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen (insbesondere per E-Mail) Risiken birgt.

[4] Im Einklang mit geltendem Recht gibt 4ED1, sofern erforderlich, zum Zwecke

(a) der Erbringung der Leistungen,

(b) der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,

(c) der Qualitätsprüfung,

(d) der internen Rechnungslegung (Lit. (a)-(d) zusammen „Verarbeitungszwecke“) Kundeninformationen an externe Dienstleister („Dienstleister“), weiter, die solche Daten ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages im Auftrag und auf Weisung von 4ED1 verarbeiten. 4ED1 ist dem Kunden gegenüber für die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Kundeninformationen verantwortlich, unabhängig davon, von wem diese Kundeninformationen im Auftrag von 4ED1 verarbeitet werden.

§ 10 Datenschutz

[1] 4ED1 verarbeitet die Kundeninformationen, die bestimmten Personen zugeordnet werden können („Personenbezogene Daten“), zu den in § 9 Abs. 4 genannten Verarbeitungszwecke . 4ED1 verarbeitet Personenbezogene Daten im Einklang mit geltendem Recht und berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz (insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). 4ED1 verpflichtet sämtliche Dienstleister, die im Auftrag von 4ED1 Personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten und hat, soweit erforderlich, mit diesen entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch 4ED1 können der Datenschutzerklärung von 4ED1 entnommen werden.

[2] Der Kunde garantiert 4ED1, dass er befugt ist, 4ED1 Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zur Verfügung zu stellen und zu übermitteln und dass die 4ED1 zur Verfügung gestellten Personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

[1] Auf den Vertrag und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts Anwendung.

[2] Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit dem Vertrag oder den Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, Deutschland, oder nach Wahl von 4ED1, (i) das Gericht, bei dem die mit der Erbringung der Leistungen schwerpunktmäßig befasste Niederlassung von 4ED1 ihren Sitz hat oder (ii) die Gerichte an dem Ort, an dem der Kunde seinen Sitz hat.

§ 12 Verschiedenes

[1] Diese AGB, das Angebot und etwaige sonstige einzelvertragliche Regelungen zwischen den Parteien (bspw. Geheimhaltungsvereinbarungen, Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) stellen die gesamte Vereinbarung im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen in dem Vertrag geregelten Angelegenheiten zwischen den Vertragsparteien dar. Soweit die Angebote oder einzelvertraglichen Vereinbarungen und diese AGB in einzelnen Punkten im Widerspruch stehen sollten, gilt ‒ im Sinne eines Vorrangs des zuerst genannten Vertragsbestandteils ‒ folgende Reihenfolge: Angebot, einzelvertragliche Vereinbarungen, diese AGB.

[2] Änderungen und Ergänzungen eines 4ED1 erteilten Auftrags, einer mit 4ED1 geschlossenen einzelvertraglichen Regelung oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

[3] Der Kunde sichert zu, dass seine verbundenen Unternehmen, für die die Leistungen erbracht werden, an die Bedingungen des Vertrags und der Leistungsbeschreibung gebunden sind.

[4] Sofern der Kunde kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von 4ED1 auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

[5] Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages teilweise oder vollständig unwirksam, nichtig oder in sonstiger Weise undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die ungültige Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck entsprechende Regelung ersetzen, soweit dies nach Gesetz und Rechtsprechung möglich ist.

 

Stand: August 2023

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